Tiervorsorge

Wenn mein Tier mich überlebt ~ TIERVORSORGE

Dieser Gedanke geht vielen Tierhaltern mit tiefer Besorgnis durch den Kopf!

 

Berechtigt, denn nicht selten überlebt das Haustier seinen Besitzer. Dies ist oft traumatisch für das Tier, das mitunter tagelang neben seinem verstorbenen Besitzer verbringt, ohne ihn noch einmal erwecken zu können, ohne Wasser und Futter und ohne rauszukommen. Die Behörden und Tierheime erleben immer wieder tragische Schicksale.

 

Deshalb sollten wir uns mit diesem Thema befassen, auch wenn das Auseinandersetzen mit dem Abschiednehmen wehtut.

 

MEIN TIER - ÜBRIG UND UNWILLKOMMEN?

Viele ältere Menschen leben recht allein mit ihrem Tier. Aber Krankheit und Unfälle passieren auch jüngeren Menschen. In solchen Fällen ist das Tier häufig übrig und bei den Nachkommen nicht willkommen.

 

Das seelische Leid des übrigbleibenden Tieres kann der Besitzer nur mildern, wenn er gut für die Unterbringung vorgesorgt hat.

 

 

Regelmäßige Kontakte - Portmoneezettel - Tierversorgung:

 

  • regelmäßigen Kontakt zu Nachbarn, Verwandten und Freunden pflegen. Es muss auffallen, wenn man plötzlich fehlt.
  • einen Zettel in seinem Portmonee mitführen, dass zu Hause ein Tier wartet.
  • wichtige Telefonnummern mitführen (z.B. Familie, Vertrauensperson mit Zweitschlüssel).
  • zu Hause immer einen vollen Wassernapf (Vögel, Kleintiere auch immer gefüllten Futternapf) haben, auch wenn man nur kurz weggeht.

 

TESTAMENT - ERBE - VERMÄCHTNIS?

Ohne Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge, wer das Tier erbt. Hier können Probleme entstehen:

 

Oft sind die Erben mit der Verpflichtung überfordert, sich um das Tier zu kümmern. Sie haben keine Zeit oder keinen Platz für ein Tier. Oder Sie haben eigene Tiere, die sich eventuell auch nicht mit dem betreffenden Tier verstehen oder überhaupt keine Beziehung zu dem Tier. Es kann auch sein, dass sich die Verhältnisse in einer vereinbarten Familie z.B. durch Umzug, Kinder, Trennung oder Tod so geändert haben, dass die Aufnahme unmöglich geworden ist.

 

Sie können in Ihrem Testament verfügen, wo das Tier untergebracht werden soll. Sie können das ganze als Vermächtnis formulieren. Dann übernimmt der Vermächtnisnehmer nur das Vermächtnis, aber keine weiteren Vergünstigungen oder Verpflichtungen wie ein Erbe, der ggf. das Erbe und damit auch Schulden annimmt.

 

Ein Vermächtnis oder ein Testament sollte beim Amtsgericht hinterlegt werden - das ist preisgünstig -, dann kann kein Streit um die aktuellste Version entstehen. Lediglich muss der Erbe später einen Erbschein beantragen. Die Hinterlegung beim Notar ist ggf. teurer, hier entfällt aber die Beantragung des Erbscheines. Bei komplizierten Familien- bzw. Besitzverhältnissen ist die Beratung durch einen Notar sinnvoll. Er verhindert Unklarheiten, unvollständige Bestimmungen sowie Formfehler, die ein Testament ungültig machen könnten.

 

Die beabsichtigte Person muss angegeben werden mit Name, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift. Zur Sicherheit sollten auch alle Eigenschaften, Gewohnheiten sowie Futter- und Medikamentengaben und der behandelnde Tierarzt des Tieres mit aufgeschrieben werden, damit die übernehmende Person soviel wie möglich über das Tier weiß.

 

Außer der Aufnahmeperson sollte man unbedingt eine weitere Ausweichvariante angeben (z.B. Persion oder Tierheim).

 

Wenn man keine Angehörigen hat und kein Testament existiert, erbt automatisch der Fiskus. Möchte man das vermeiden und hat man eine Vorstellung davon, wer nach dem Ableben das Haustier betreuen soll, kann man in einem Testament eine gemeinnützige Organisation, also z.B. den Tierschutzverein seines Vertrauens mit einer Erbschaft bedenken. Das Tier an sich kann nicht erben! Aber mit dem Erbe kann die Verpflichtung zur Betreuung des Tieres einhergehen. Ein gemeinnütziger Verein muss keine Erbschaftssteuer bezahlen.

 

Die Pension oder das Tierheim sollte davon wissen oder das Tier sogar schon kennenlernen.

 

Ein verantwortungsbewusster Tierhalter regelt auch die finanzielle Versorgung des Tieres, damit wenigstens für eine gewisse Zeit für die Kosten vorgesorgt ist. Sprechen Sie mit einem Tierschutzverein, welche Mindestsumme infrage kommen würde. In der Regel wird sich der Mindesbetrag in Höhe der Aufnahmegebühr, ggf. zuzüglich Impfung, tierärztlicher Eingangsuntersuchung, Parasitenbehandlung belaufen. Je höher Ihr Vorsorgebetrag ist, desto länger ist Ihr Tier finanziell gut aufgefangen.

 

Ein Muster für ein TESTAMENT können Sie nachstehend downloaden.

 

Für die Regelung der Tiervorsorge über ein Testament oder ein Vermächtnis sollte ein Geldbetrag für die Versorgung des Tieres vorhanden sein. Wenn man verschuldet ist, kann man z.B. über einen Tiervorsorgevertrag mit einem Tierschutzverein die Tiervorsorge sichern:

 

 

ABSCHLUSS EINES TIERVORSORGEVERTRAGES

 

In einem Testament oder Vermächtnis macht eine finanzielle Regelung über die Tierversorgung leider keinen Sinn, wenn der Tierhalter verschuldet ist, z.B. durch einen bestehenden Hauskredit. Im Todesfall fließt jegliches Bargeld, aber auch alles Geld auf Konten und jeglichen sonstigen Vermögen in die Erbmasse ein. Sie können z.B. nicht ein Konto anlegen und verfügen, dass das Geld zur Tierversorgung durch eine bestimmte Person eingesetzt werden soll. Sie können auch kein Bargeld an einem bestimmten Ort für diesen Zweck hinterlegen. Wenn der Schuldenberg größer ist als das Vermögen, bleibt für die finanzielle Versorgung Ihres Tieres in Ihrem Todesfall gar kein Geld übrig!

 

Eine denkbare, aber dennoch unsichere Möglichkeit ist der Abschluss einer Lebensversicherung. Die Versicherungssumme fließt nicht mit in die Erbmasse ein, daher wäre auch im Schuldenfall Geld vorhanden. Sie müssn eine bezugsberechtigte Person bestimmen. Sie können allerdings nur die Person, nicht aber den Verwendungszweck bestimmen. Daher haben Sie keine Kontrolle darüber, wie die bezugsberechtigte Person das Geld wirklich einsetzt und ob der von Ihnen gedachte Anteil den Tieren zugute kommt!

 

Am sichersten ist deshalb ein Tiervorsorgevertrag mit einem Tierschutzverein Ihres Vertrauens. Zu Ihren Lebzeiten bestimmen Sie über den Verbleib des Tieres und sichern bereits seine finanzielle Versorgung.

 

 

ERBSCHAFT UND SITIFTUNG FÜR DEN TIERSCHUTZ

Man kann auch testamentarisch verfügen, dass man sein Lebenswerk in einer Stiftung bewahren möchte, z.B. zum Zwecke des Tierschutzes.

 

"EINE BERATUNG DURCH EINEN NOTAR IST IMMER ZU EMPFEHLEN"

 

 

 

KLEINER ZETTEL, GROSSE HILFE!

Dieser kleine Zettel ist einer der "wichtigsten für unser Leben"

Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit, widmen sich diesem Thema und drucken sich diesen mehrfach aus!!!

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Kleiner Zettel, große Hilfe!.doc
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TESTAMENT (MUSTER)

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Mein Testament.doc
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EIGENSCHAFTEN DES TIERES

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Eigenschaften des Tieres.doc
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